Problem
Die Beschriebenen Maßnahmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), werden in der praktischen Anwendung durch den Einsatz von Prüflisten und Auswertungsprotokolle (Audits) erreicht.
Das sich der entstehende Aufwand nicht auf alle Unternehmen gleich beziehen lässt, ist eine Vorabanalyse seitens des Datenschutzbeauftragten (DSB) erforderlich.
Denn aufgrund des Einsatzes von Prüflisten und Auswertungsprotokollen, lassen sich Aufwandsanalysen ziemlich genau erstellen. Ebenso lässt sich der IST- Stand der Unternehmens aufzeigen.
Um diese Unterlagen auch produktiv anwenden zu können, wird seitens des Datenschutzbeauftragten (DSB) eingehendes Fachwissen im Bereich der IT, deren Abläufe und deren im Unternehmen eingesetzten Anwendungen vorausgesetzt! Dies bezieht sich natürlich auch auf die Prozesse bei den Dienstleistern der verantwortlichen Stelle! (Outsourcing)
Siehe auch Rubrik - Auftragsdatenverarbeitung
