Auftragskontrolle
Die weisungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung ist zu gewährleisten.
Maßnahmen (technisch / organisatorisch) zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer:
Beispiele:
- Eindeutige Vertragsgestaltung
- Formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular)
- Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers
- Kontrolle der Vertragsausführung
- Bei nicht Beachtung drohen hier nach §43, Abs.2b bis zu 50.000.- EURO
(Bußgeldtatbestand)
Siehe auch - Rubrik: Auftragsdatenverarbeitung
