Auftragskontrolle

Die weisungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung ist zu gewährleisten.
Maßnahmen (technisch / organisatorisch) zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer:
 
Beispiele:

  • Eindeutige Vertragsgestaltung
  • Formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular)
  • Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers
  • Kontrolle der Vertragsausführung
  • Bei nicht Beachtung drohen hier nach §43, Abs.2b bis zu 50.000.- EURO

         (Bußgeldtatbestand)

 

Siehe auch - Rubrik: Auftragsdatenverarbeitung